Unsere Kunden vertrauen uns

Schleser Wilhelm Schütz Höfling Erdbau Abbruch Schubert Garten- & Landschaftsbau Matthäi MOD21 E. Röwer GW Weber GmbH & Co. KG – Bauunternehmung Michelstadt/Odw.
Externe Bauabrechnung auf Erfolgsbasis

Ihr Geld liegt nicht auf der Baustelle. Es liegt in der Abrechnung.

Radlader und Bagger auf einer Baustelle

Aufmaß und Abrechnung für Roh-, Tief- und Straßenbau. Prüffähig belegt statt geschätzt.

Referenzen · Laufende Projekte

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Auf den meisten Baustellen ist die Ausführung nicht das Problem. Die Kolonne liefert, der Termin steht, die Qualität stimmt. Und trotzdem hängt das Geld.

Das Aufmaß wird auf dem Beifahrersitz notiert und drei Wochen später aus dem Gedächtnis ergänzt. Der Nachtrag wird ausgeführt, bevor er schriftlich angezeigt ist, und taucht erst in der Schlussrechnung auf. Die Schlussrechnung geht raus, kommt gekürzt zurück, und die Position lässt sich nicht mehr belegen, weil der Zustand längst überbaut ist.

Jede dieser Lücken kostet Geld, das bereits verdient wurde. Nicht in der Kalkulation, sondern in der Dokumentation.

IB Falken übernimmt Ihre Bauabrechnung: extern, digital, auf Erfolgsbasis. Unser Honorar wird fällig, wenn die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist.

Leistungen

Drei Gewerke, ein Maßstab: Jede Position so belegt, dass die Rechnungsprüfung des Auftraggebers keine Rückfrage stellen muss.

Rohbau

Vom Erdplanum bis zum Rohbauabschluss so abgerechnet, dass Sie nicht auf die Freigabe warten, sondern auf die Zahlung.

  • Aufmaß nach den Abrechnungsregeln der VOB/C, also in der Systematik, in der Ihr Auftraggeber prüft. Er muss die Mengen nicht nachrechnen, er kann sie nachvollziehen.
  • Mengen direkt aus dem Plan ermittelt, jede Position bis zur Planstelle rückverfolgbar. Rückfragen zur Herkunft einer Menge laufen ins Leere.
  • Nachträge werden dokumentiert, wenn sie entstehen, nicht wenn die Schlussrechnung geschrieben wird. Später fehlt der Beweis, und mit dem Beweis fällt die Forderung.
Bauabrechnung im Rohbau ansehen

Tiefbau

Massen sind im Tiefbau der größte Streitpunkt und zugleich der am leichtesten belegbare.

  • Auf- und Abtrag aus dem digitalen Geländemodell im Soll-Ist-Vergleich. Sie legen eine Messung vor, keine Schätzung, und verhandeln damit nicht über Meinungen.
  • Homogenbereiche nach ATV DIN 18300 getrennt erfasst und belegt, statt pauschal in einer Position zu verschwinden, in der sie jeder Prüfer kürzen kann.
  • Kanal-, Wasser- und Leitungsbau mit den Ansätzen abgerechnet, die der prüfende Ingenieur erwartet. Das verkürzt die Prüfung, und die Prüfdauer entscheidet über Ihre Fälligkeit.

Die Geländeaufnahme führen wir bei Bedarf selbst durch. Wir sind Vertriebspartner der Firma Stonex und beraten zur GNSS-Ausstattung, wenn Sie künftig selbst aufmessen wollen. Zur GNSS-Beratung

Bauabrechnung im Tiefbau ansehen

Straßenbau

Öffentliche Auftraggeber prüfen nach festen Regeln. Wer in ihrem Format liefert, wird schneller bezahlt.

  • Mengenermittlung nach REB 23.003, also in dem Verfahren, das die Verwaltung ohne Umformatierung verarbeiten kann.
  • Aufmaß für Asphalt-, Pflaster- und Erdarbeiten vor Ort erfasst und mit Datum und Bild hinterlegt, solange der Zustand noch sichtbar ist.
  • Schlussrechnung und Nachtragsmanagement aus einer Hand. Es fällt sonst erst am Ende auf, dass drei Nachträge nie schriftlich angezeigt wurden.
Bauabrechnung im Straßenbau ansehen

Warum IB Falken

Vier Gründe, warum unsere Abrechnungen bei der Prüfung durchgehen.

01

Aus der Bauleitung, nicht aus der Verwaltung

Wir haben selbst Baustellen geleitet. Wir wissen, warum das Aufmaßblatt am Freitagnachmittag nicht ausgefüllt wird und was in der Position tatsächlich drinsteckt.

02

Ausschließlich Bauabrechnung

Wir sind auf die Bauabrechnung spezialisiert und bieten keine anderen Dienstleistungen an. Aufmaß, Mengenermittlung, Nachtrag, Schlussrechnung. Sonst nichts.

03

Prüffähig nach § 14 VOB/B

Mengen aus Plan, Geländemodell und Vermessungsdaten, nicht aus der Zettelwirtschaft. Jede Position belegt, jede Menge nachvollziehbar.

04

Abgerechnet, während gebaut wird

Abschlagsrechnungen gehen raus, sobald die Leistung erbracht ist. Nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B werden sie binnen 21 Tagen nach Zugang der Aufstellung fällig. Diese Frist läuft nur, wenn die Aufstellung gestellt wurde.

Lassen Sie uns Ihre offene Abrechnung ansehen.

Senden Sie uns ein laufendes oder abgeschlossenes Projekt, bei dem die Zahlung hängt oder die Schlussrechnung gekürzt wurde. Wir sichten die Unterlagen und sagen Ihnen innerhalb eines Werktages, was sich daran noch belegen lässt und was nicht. Kostenfrei und ohne Anschlussverpflichtung.

Projekt einreichen
Helon Thumiger, Gründer der Ingenieurbüro Falken GmbH

Was Kunden sagen

„Saubere Aufmaße, schnelle Abrechnung – seitdem läuft unser Cashflow merklich besser."
– Michael Zimmermann, Oberbauleiter
„Kompetent, zuverlässig und immer auf den Punkt. Genau das, was wir gebraucht haben."
– Gabriel von Glehn, Bauleiter
„Durchgehend prüfbar abgerechnet – keine Rückfragen, keine Verzögerung."
– Matthias Schwabel, Kalkulator

Häufige Fragen

Warum sollte ich die Abrechnung auslagern? Wir haben doch eigene Bauleiter.

Die Auslagerung entlastet Ihre Bauleiter, die sich dadurch auf Baustellenleitung und Projektsteuerung konzentrieren können. Unsere spezialisierten Leistungen sorgen für schnelleres Abrechnen, weniger Rückfragen von Auftraggebern und eine bessere Liquidität.

Wie kann ich sicher sein, dass die Abrechnung prüfbar ist?

Prüfbarkeit ist in § 14 Abs. 1 VOB/B geregelt: Die Rechnung muss so aufgebaut sein, dass der Auftraggeber sie ohne eigene Ermittlungen nachvollziehen kann. Wir arbeiten mit digitaler Mengenermittlung, nach Positionen gegliederten Aufmaßblättern und einer durchgehenden Zuordnung von Menge zu Nachweis. Wir prüfen die Abrechnung fachlich, nicht rechtlich. Eine anwaltliche Beratung ersetzen wir nicht.

Ist das nicht zu teuer?

Unser Honorar wird auf Erfolgsbasis abgerechnet und wird fällig, wenn die Zahlung bei Ihnen eingegangen ist. Sie tragen die Kosten also nicht vor. Rechnen Sie gegen: Eine Position, die mangels Nachweis gekürzt wird, ist dauerhaft verloren, und eine Schlussrechnung, die drei Monate liegen bleibt, kostet Sie drei Monate Zinsen auf die Bausumme. Die konkreten Konditionen stimmen wir vor Beginn schriftlich ab.

Wie sieht es mit der Gefahr der Scheinselbstständigkeit aus?

Unsere Leistungen werden über eine Kapitalgesellschaft (GmbH) erbracht. Wir treten unternehmerisch auf, sind nicht weisungsgebunden, arbeiten für mehrere Auftraggeber und organisieren unsere Arbeit eigenständig – die Kriterien einer selbstständigen Tätigkeit sind damit erfüllt.

Wie genau ist Ihre Mengenermittlung?

Für die Mengenermittlung nach Plan setzen wir auf die Software Bluebeam, die mit der Genauigkeit einer CAD-Anwendung arbeitet – jedoch direkt auf PDF-Plänen. Vor Ort arbeiten wir mit modernen GNSS-Technologien und Drohnenaufnahmen, um Flächen und Volumen exakt zu erfassen.

Übernehmen Sie auch die Schlussrechnung?

Ja, ausnahmslos. Alle Abrechnungsmandate laufen bis zur gestellten Schlussrechnung, nicht bis zur letzten Abschlagsrechnung. Die vertragliche Absicherung dieser Zusage halten wir in der Beauftragung fest.

Übernehmen Sie auch bereits begonnene oder teilweise abgerechnete Baustellen?

Ja. Ein Teil unserer Projekte startet mitten in der Ausführung, teils nachdem bereits mehrere Abrechner beteiligt waren. Wir sichten die vorhandenen Unterlagen, stellen fest, was belegt ist und was nicht, und schließen die Lücken, solange die Leistung noch sichtbar oder rekonstruierbar ist. Je später der Einstieg, desto weniger lässt sich nachträglich belegen. Das sagen wir vor Beginn offen.

Wie schnell können Sie ein Projekt übernehmen?

Je nach Auslastung ist ein kurzfristiger Projektstart möglich – vorausgesetzt, der Projektumfang ist klar definiert und die notwendigen Daten stehen zur Verfügung.

Wo sind Sie tätig?

Unser Hauptgebiet ist das Rhein-Main-Gebiet. Für größere oder komplexe Projekte sind wir nach Absprache auch in anderen Regionen Deutschlands einsatzbereit.

Wie läuft die Datenübergabe ab?

In der Regel richten wir gemeinsam mit unseren Kunden eine VPN-Verbindung zum jeweiligen AVA-Programm ein. So können wir direkt im System arbeiten und die Abschlagsrechnungen effizienter erstellen. Alternativ stellen wir nach Rücksprache GAEB-Dateien sowie Aufmaßblätter zur Verfügung. Selbstverständlich behandeln wir Ihre Daten mit größter Sorgfalt und schützen sie zuverlässig.

Übernehmen Sie auch das Nachtragsmanagement?

Ja, gerne – auf Ihren Wunsch übernehmen wir es. Nachträge werden dabei immer zuerst mit der Bauleitung besprochen.

Wann wird eine Schlussrechnung nach VOB/B fällig?

Nach § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B wird der Anspruch auf Schlusszahlung alsbald nach Prüfung und Feststellung fällig, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Schlussrechnung. Eine Verlängerung auf bis zu 60 Tage ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart und aufgrund der besonderen Natur des Vertrags sachlich gerechtfertigt ist. Voraussetzung ist in jedem Fall eine prüfbare Rechnung nach § 14 VOB/B.

Was passiert bei einer Mengenabweichung von mehr als 10 Prozent?

Bei einem Einheitspreisvertrag kann nach § 2 Abs. 3 VOB/B jede Vertragspartei einen neuen Preis für die über 110 Prozent hinausgehende Menge verlangen, bei Unterschreitung der 90 Prozent einen Ausgleich für die Mengenminderung. Der Anspruch besteht nicht automatisch, er muss geltend gemacht werden. In der Praxis geht er meist deshalb verloren, weil die Abweichung erst bei der Schlussrechnung auffällt.

Wann muss ein Nachtrag angekündigt werden?

Bei einer zusätzlichen Leistung nach § 2 Abs. 6 VOB/B ist der Anspruch auf besondere Vergütung dem Auftraggeber anzukündigen, bevor mit der Ausführung begonnen wird. Wird die Ankündigung versäumt, ist der Anspruch nicht in jedem Fall verloren, aber er muss dann nachträglich begründet und belegt werden. Das gelingt selten.

Die Angaben auf dieser Seite dienen der allgemeinen Information zur Abrechnungspraxis am Bau. Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kontakt

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie kurz, um welches Projekt es geht und woran die Abrechnung hängt. Wir melden uns innerhalb eines Werktages mit einer ersten Einschätzung.

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